Pressemitteilung 21.05.2020
Dr. Alexander Becker MdL zu eWay BW: „Verkehrsministerium kann die Kritik an eWay BW nicht entkräften“
Zu den Beantwortungen seiner parlamentarischen Anfragen „Pilotprojekt B462 eWay BW“ und „Modalitäten des Pilotprojekts B462 eWay BW“ erklärt der Abgeordnete Dr. Alexander Becker: „Das Verkehrsministerium kann die fachliche Kritik an eWay BW nicht entkräften. Das Projekt erfüllt die hohen Erwartungen nicht und rechtfertigt nicht die sehr hohen Kosten von 21,2 Mio. Euro. Deshalb bleiben die Antworten auffällig vage.“
Für den Abgeordneten ist klar, dass mit der Streichung des wissenschaftlich interessanten Teilabschnitts bei Ottenau das eigentliche Alleinstellungsmerkmal der Teststrecke gegenüber bestehenden Autobahnstrecken entfallen ist. Die oft behauptete besondere Streckencharakteristik mit „enger Tallage“, „engeren Kurvenradien“ und „höheren Steigungs- und Gefällestrecken“ besteht bei den verbliebenen Abschnitten bis zum Unimog-Museum überhaupt nicht.
Schließlich wird nicht einmal ein Fünftel der Teststrecke elektrifiziert. Die Triple-Hybrid-LKWs werden weit überwiegend im Batteriebetrieb und überdies noch zu 20% mit Diesel gefahren. „Im Ergebnis wird mit großem Aufwand v.a. Batterietechnik und nicht Oberleitungstechnik erforscht“, resümiert Becker.
Auch das übrige Forschungssetting erscheint technisch mangelhaft. Es wird kein System implementiert, das die Verteilung der LKWs auf der Strecke regelt, um Überlastungen des Netzes zu vermeiden. Auch die Führung der Fahrzeuge unter dem Draht wird lediglich durch einen simplen Spurhalteassistent unterstützt – und das trotz des bestehenden Testfelds autonomes Fahren (TAF BW) in Karlsruhe. Das „Führen von Pflichtenheften“ kann diese Mängel nicht beheben.
„Für den Wirtschaftsstandort Mittelbaden ist das Projekt doppelt ärgerlich. Zum einen führen die Baustellen zu zusätzlichen Staus und damit zu volkswirtschaftlichen Belastungen. Zum anderen bietet das Projekt kaum Mehrwert für unsere automobile Wirtschaft im Land“, so Dr. Alexander Becker abschließend.