Pressemitteilung 05.10.2020
GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG MdL Dr. Alexander BeckerMdL Tobias WaldCDU-Gemeinderatsfraktion Baden-Baden
Streckenradar als weitere Option prüfen
Landtagsabgeordnete Dr. Alexander Becker und Tobias Wald sowie die CDU-Gemeinderatsfraktion Baden-Baden bitten um Prüfung des Streckenradars für Mittelbaden
Das bundesweit erste Streckenradar zur Geschwindigkeitskontrolle südlich von Hannover ist nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts rechtmäßig im Einsatz. Somit ist aus der Sicht der beiden CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Alexander Becker und Tobias Wald sowie der Baden-Badener CDU-Gemeinderatsfraktion eine weitere Möglichkeit gegeben, lärmschützende Maßnahmen im Nordschwarzwald umzusetzen.Wie berichtet hatte der CDU-Bundestagabgeordnete Kai Whittaker in der vergangenen Woche zu einem lärmschutzpolitischen Dialog eingeladen. Dabei wurde über verschiedene Lärmschutzmaßnahmen diskutiert, welche über Halterhaftungen, Fahrverboten und verstärktenKontrollen reichten. Aufgrund der aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kommtmit dem Thema Streckenradar ein neuer möglicher Handlungsaspekt hinzu. Das Gericht hat den Antrag eines Klägers auf Zulassung der Revision zurückgewiesen. Damit ist der seit Anfang 2019 laufende Rechtsstreit über „Section Control“ endgültig abgeschlossen. Die Landtagsabgeordneten Dr. Alexander Becker und Tobias Wald wenden sich nun in einem Schreiben an das Verkehrsministerium und bitten diese neue Situation fürdas Land Baden-Württemberg zu prüfen und zu bewerten. „Uns sindein besserer Lärmschutz als auch die Verkehrssicherheit ein wichtiges Anliegen. Anknüpfend an unseren Antrag an die Landesregierung vomvergangenem Jahr,als auch einem gemeinsamen Gesprächmit dem Verkehrsministerium im November2019,wollen wir das Streckenradar als eine weitereOption für lärmschützende Maßnahmen prüfen und weiterverfolgen“, so Dr. Becker und Wald. Die Baden-Badener CDU-Gemeinderatsfraktion beantragt in einem Schreiben an Oberbürgermeisterin Margret Mergen die Prüfung der Möglichkeit einer Einrichtung von