PM Dr. Becker und Wald Wiederaufnahme Betrieb Flohmärkte
Pressemitteilung 12.06.2020
„Mittelbadische CDU-Landtagsabgeorndete Dr. Alexander Becker und Tobias Wald für Wiederaufnahme des Betriebs von Flohmärkten “
Die Wiederaufnahme des Betriebs der baden-württembergischen Flohmärkte haben die
beiden mittelbadischen CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Alexander Becker und Tobias Wald
in einem Schreiben an Sozialminister Manfred Lucha gefordert.
So seien die Veranstalter von Floh-, Trödel- und Antikmärkten in Baden-Württemberg
aufgrund der aktuellen Situation seit Monaten ohne Einnahmen, schreiben die beiden
Abgeordneten.
„Mehrere Argumente sprechen mittlerweile für eine Wiederaufnahme des Betriebs“, so Dr.
Alexander Becker. „Zum einen finden viele Floh-, Trödel- und Antikmärkte im Freien statt,
was die Ansteckungswahrscheinlichkeit erheblich reduziert. Die Märkte leben vom Kommen
und Gehen der Besucher, weshalb meistens nie viele Kunden gleichzeitig den
Veranstaltungsort besuchen, sondern über den Veranstaltungszeitraum verteilt. Viele
Flohmärkte finden zudem auf großen Plätzen statt, so dass der Mindestabstand von 1,5
Metern in den meisten Fällen gewährleistet werden kann.“
„Nicht nur in Baden-Baden, Bühl und Rastatt warten die Veranstalter von Flohmärkten
sehnsüchtig auf den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Betriebs, in ganz Baden-
Württemberg ist das der Fall“, beschreibt Tobias Wald die Situation. „Darum haben wir den
zuständigen Minister Lucha um den Erlass einer Verordnung gebeten, die die Durchführung
von Flohmärkten wieder erlaubt.“
Becker und Wald verweisen darauf, dass das weiterhin geltende Verbot von Flohmärkten im
Vergleich zu den Regelungen zur Wiederaufnahme von Wochenmärkten einige Fragen und
Ungereimtheiten aufwerfe. So gebe es auf Wochenmärkten keine Beschränkung der
Anbieterzahlen unter Berücksichtigung der Corona-Vorschriften. Desweiteren gelte dort
weder eine Maskenpflicht, noch seien die Wochenmarktplätze abgesperrt, um die Anzahl
der Kunden zu kontrollieren und den Publikumsverkehr gegebenenfalls zu beschränken.
„Trotz allem dürfen Wochenmärkte wieder durchgeführt werden, Flohmärkte aber nicht,
obwohl die Gegebenheiten und Veranstaltungsumstände beider Märkte ähnlich
sind“, erläutert Tobias Wald. „Darum stellt sich die Frage, weshalb Flohmärkte weiterhin
geschlossen bleiben müssen. Verkaufsräume, Ladengeschäfte und Einkaufszentren dagegen
unabhängig von ihrer Größe wieder öffnen dürfen. Eine Anpassung der Regelung auch für
Flohmärkte halten wir für richtig und wichtig. Auch im Hinblick auf deren Beitrag zum
nachhaltigen Wirtschaften, Recycling und zur Kreislaufwirtschaft.“
Der Betrieb von Flohmärkten wurde im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-
Virus untersagt.